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                Kurz-Meldungen

                               Vereinstermine

Neue FvL - Info
, Wenger Dirk
Hier gibt unsere Zeitung als PDF
 Fangmeldung jetzt auch Digital
, Wenger Dirk
Die Fangmeldung kann ab sofort jetzt auch Digital abgegeben werden!
Zur Beachtung!
, Wenger Dirk
Leider ist es in der Vergangenheit immer wieder vorgekommen, das unsere Vereinspost nicht immer ...
Skat- Kniffelabend 2022
, Wenger Dirk
Schöner Abend!
Artenangeln
, Wenger Dirk
Eine schöner Tag!

Weitere Einträge

Achtung:  Geschäftszeiten im Vereinsbüro !

Hallo Liebe Mitglieder und Besucher,

ab sofort hat unser Vereinsbüro wieder normale Geschäftszeiten

jeden 1. und 3. Dienstag im Monat zwischen

18.00 Uhr und 19.00 Uhr .

 

Bei Dringenden Fällen bitte per Email unter:

info@fvlaatzen.de

 

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Fischereiverein Laatzen e.V.

1. Vorsitzender: Dirk Wenger - 2. Vorsitzende: Nicole Schesniak

Vereinsheim: Wiesendachhaus, Im Fugenwinkel 1, 30880 Laaatzen

Geschäftszeit: Jeden 1. und 3. Dienstag im Monat, 18.00 Uhr - 19.00 Uhr                               
(ausgenommen Sommerferien)
Neu:
Postanschrift: Fischereiverein Laatzen e. V.
Postfach 1101 13 - 30856 Laatzen
Vereinsanschrift: Pestalozzistr.3 - 30880 Laatzen
Vereinsregister: Amtsgericht Hannover Registernummer: VR 3783

Sie möchten den Fischerschein machen?

Hier gibt es Informationen:

Der Lehrgang

Fischereilehrgang

Lehrgangstermine

 


Leider müssen wir den Frühjahres Lehrgang für die

Fischereiprüfung absagen. Im Herbst 2024 werden wir

einen neuen Lehrgang anbieten.

Freitag 26.07.2024

Sommerpause
Mehrtägig
  • Typ
    Sommerpause

Samstag 27.07.2024

Sommerpause
Mehrtägig
  • Typ
    Sommerpause

Sonntag 28.07.2024

Sommerpause
Mehrtägig
  • Typ
    Sommerpause

Montag 29.07.2024

Sommerpause
Mehrtägig
  • Typ
    Sommerpause
Termine abonnieren (in Kalender wie Outlook, iCal oder Mobilgeräte hinzufügen)

Weitere Einträge

, Wenger Dirk

Verordnung über das Naturschutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“

Im Wortlaut die uns betreffenden Regelungen aus der Naturschutzgebietsverordnung

Im Wortlaut die uns betreffenden Regelungen
aus der Naturschutzgebietsverordnung
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„Aus der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Leineaue zwischen Hannover
und Ruthe“ in den Städten Hemmingen, Laatzen und Pattensen sowie der
Landeshauptstadt Hannover, Region Hannover und der Stadt Sarstedt, Landkreis
Hildesheim“
(Naturschutzgebietsverordnung „Leineaue zwischen Hannover und Ruthe“ - NSGHA
239)
Aufgrund der §§ 22 Abs. 1, 23, 26, 32 Abs. 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes
(BNatSchG) vom29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 290 der
Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl.I S. 1328), i.V.m. den §§ 16 Abs. 1 und Abs. 2
Satz 2, 19, 23 und 32 Abs. 1 Satz 1 des NiedersächsischenAusführungsgesetzes zum
Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010
(Nds. GVBl. 2010, S. 104), das zuletzt durch Artikel 3 § 21 des Gesetzes vom
20.05.2019 geändert worden ist (Nds. GVBl. S. 88) und § 9 Abs. 5 des
Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom16. März 2001 (Nds. GVBl. 2001,
100), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.10.2018 (Nds.GVBl. S. 220)
geändert worden ist, wird von der Region Hannover im Einvernehmen mit dem
Landkreis Hildesheim verordnet:
Freigestellt ist die ordnungsgemäße Ausübung der sonstigen fischereilichen
Nutzung (Angelfischerei) unter größtmöglicher Schonung der natürlichen
Lebensgemeinschaften im Gewässer und an dessen Ufern ohne Einrichtung
zusätzlicher fester Angelplätze und ohne Schaffung neuer Pfade
1. an der Leine von der B 443 bis zur L 389 und an der Innerste ganzjährig,
2. an der Leine von der Ruther Straße bis zur B 443 vom 1. August bis 30.
September,
3. an der Alten Leine vom 1. August bis 28. Februar,
Dabei ist das Nachtangeln in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und
Sonnenaufgang ausschließlich an der Leine ab dem Bootsanleger Ohestraße (vgl.
Anlage 1) flussabwärtsbis zur L 389 und an den in der Karte zur Verordnung (vgl.
Anlage 1) gekennzeichneten Angelgewässern mit der Maßgabe, dass § 4 Abs. 1
Satz 2 Nr. 7 gilt, freigestellt.
Als Schutz vor der Witterung dürfen ausschließlich temporäre Schirmzelte in
gedeckten Farben verwendet werden.
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Für uns heißt das: Es ist verboten, offenes Feuer
zu entzünden oder zu unterhalten. Auch dürfen wir
nicht zelten, campen, grillen, am Gewässer
nächtigen oder lagern.

Hier das Faltblatt für die Gewässerkarten als PDF

Karte mit freundlicher Genehmigung des Anglerverband Niedersachsen