Hier finden Sie alle Formulare für Ihren Eintritt als Jugendliches Mitglied zum herunterladen.
Hier gibt es den unterschied für Jugenliche bis 16 Jahre und für Jugendliche 16 - 18 Jahre.
Die Eltern von Jugendlichen müssen zusätzlich die "Erklärung Erziehungsberechtigte" ausdrucken und ausfüllen.
- Aufnahmeformular Jugenglich bis 16 Jahre oder ab 16 Jahre
- Einzugsermächtigung Sepa
- DSGVO Neuaufnahme
- Erklärung Erziehungsberechtigte
- 1 Passfoto
- Kopie des Ausweises über die abgelegte Fischerprüfung (wenn vorhanden)
- Mit dem Antrag um Aufnahme in den Verein unterwirft sich der Aufnahmesuchende der Satzung und Gewässerordnung (Arbeitseinsatz) und verpflichtet sich, innerhalb von 12 Monaten die Fischerprüfung abzulegen (Jugendliche ab 14 Jahre).