, Wenger Dirk

Änderung der Gewässerordnung

Wichtige Änderungen in der Gewässerordnung - damit also bei der Fischereierlaubnis!

Diese beiden Regelungen gelten für sämtliche Gewässer !
Schonzeiten:
Zander vom 01. März bis 31. Mai
Hecht vom 01. Februar bis 30. April
Verbote:
Angeln mit Köderfisch: vom 01. Februar bis 31. Mai
Kunstköder: vom 01. Februar bis 30. April
Ausnahme: Kunstköder bis 8 cm mit einfachen Haken oder
ohne Widerhaken auch während der Schonzeit möglich.


! Diese Regelung gilt nur für Gemeinschaftsgewässer !


In den Gemeinschaftsgewässern (Alte Leine, Neue Leine, Gemeinschaftsgewässer Koldingen)

dürfen nur noch Fische in bestimmten Größen entnommen werden.

Diese Größe liegt zwischen Mindest- und Maximalmaß.

Das bedeutet, dass kleinere und größere Fische schonend zurückgesetzt werden müssen.

Diese Regelung wird als Entnahmefenster bezeichnet.


Barsch 0 - 40 cm
Zander 50 - 75 cm
Hecht 55 - 90 cm


Im Rahmen der Interessengemeinschaft (FV Hannover, SAV Hannover und FV Laatzen)

haben wir gemeinschaftlich diese Änderungen beschlossen.

Damit ist das leidige Thema Kunstköder jetzt auch gemeinschaftlich geregelt.