Änderung der Gewässerordnung
Wichtige Änderungen in der Gewässerordnung - damit also bei der Fischereierlaubnis!
Diese beiden Regelungen gelten für sämtliche Gewässer !
Schonzeiten:
Zander vom 01. März bis 31. Mai
Hecht vom 01. Februar bis 30. April
Verbote:
Angeln mit Köderfisch: vom 01. Februar bis 31. Mai
Kunstköder: vom 01. Februar bis 30. April
Ausnahme: Kunstköder bis 8 cm mit einfachen Haken oder
ohne Widerhaken auch während der Schonzeit möglich.
! Diese Regelung gilt nur für Gemeinschaftsgewässer !
In den Gemeinschaftsgewässern (Alte Leine, Neue Leine, Gemeinschaftsgewässer Koldingen)
dürfen nur noch Fische in bestimmten Größen entnommen werden.
Diese Größe liegt zwischen Mindest- und Maximalmaß.
Das bedeutet, dass kleinere und größere Fische schonend zurückgesetzt werden müssen.
Diese Regelung wird als Entnahmefenster bezeichnet.
Barsch 0 - 40 cm
Zander 50 - 75 cm
Hecht 55 - 90 cm
Im Rahmen der Interessengemeinschaft (FV Hannover, SAV Hannover und FV Laatzen)
haben wir gemeinschaftlich diese Änderungen beschlossen.
Damit ist das leidige Thema Kunstköder jetzt auch gemeinschaftlich geregelt.